24 STUNDEN
ABSCHLEPPDIENST
0664/5667806

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Günther Stumptner e.U.
(im Folgenden "Auto Stumptner")
FN 384420 z
Firmenbuchgericht Linz
Adresse: Böhmerstraße 17, 4190 Bad Leonfelden
Tel: 07213/6212
Telefax: 07213/6212-9
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UID-Nr: ATU57705736


I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und für alle Lieferungen und Leistungen von Auto Stumptner, auch wenn     nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Anders lautende Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, haben keine Gültigkeit.
3. Unsere AGB gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen. Unternehmerbestimmung: Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt unter www.auto-stumptner.at veröffentlichte Fassung.
4. Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) (im Folgenden "Verbrauchergeschäfte") gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Im Besonderen gelten für Verbrauchergeschäfte nicht jene Punkte, denen die Wendung "Unternehmerbestimmung" vorangestellt sind und solche Bestimmungen, welche dezidiert auf die Anwendbarkeit lediglich im Unternehmergeschäft hinweisen.

II. Kostenvoranschläge
1. Auto Stumptner leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge.
2. Die Kostenvoranschläge sind bei Unternehmergeschäften immer entgeltlich. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern wird die Bestimmung des § 1170a Abs 2 ABGB abbedungen.
3. Wird (auch im Verbrauchergeschäft) der zugrunde liegende Kostenvoranschlag iSd § 1170a Abs 2 ABGB beträchtlich überschritten behält Auto Stumptner jedenfalls dann den vollen Entgeltanspruch, wenn und soweit sich die Überschreitung als unvermeidlich erweist oder auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht in der Sphäre von Auto Stumptner gelegen sind.
4. Die von Auto Stumptner erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrunde liegende Pläne, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche (im Unternehmergeschäft schriftliche) Zustimmung nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden.

III. Preise
1. Preise verstehen sich grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie aller sonstiger Abgaben und Zuschläge (Bruttopreise). Preise gelten ab Lager, exklusive allfälliger Frachtkosten.
2. Sofern aus dem Vertrag nicht eindeutig hervorgeht, ob Pauschal- oder Einheitspreise als Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
- Leistungen, die nach dem Vertragsinhalt innerhalb von sechs Monaten nach Ende Vertragsabschluss zu beenden sind als zu Festpreisen abschlossen; hat allerdings Auto Stumptner ohne Verschulden die Fertigstellungsfrist überschritten, so können jene Teile der Leistung, die nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abgerechnet werden; 
- Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen vor Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsabschluss beendet werden; 
- alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. 
3. Wird nicht ausdrücklich eine andere Indexierung vereinbart, so erfolgt die Wertsicherung auf Basis des Vergleiches zwischen dem zuletzt vor Legung des Angebotes durch Auto Stumptner veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) zum im Monat der Leistungserbringung zuletzt (wenn auch nur vorläufig) veröffentlichten Index. Bei veränderlichen Preisen in Verbrauchergeschäften ist Auto Stumptner verpflichtet Indexsenkungen weiterzugeben. 
4. Sollte der herangezogene Index nicht mehr veröffentlicht werden tritt an seine Stelle jener Index, der dem vorgenannten am ehesten entspricht.

IV. Vertragsabschluss
1. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren, bleiben Auto Stumptner ausdrücklich vorbehalten. Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung zu Änderung der technischen Normen oder des Standes der Technik, ist Auto Stumptner berechtigt die Leistung entsprechend der Änderung vorzunehmen, gleichwohl es Auto Stumptner weiterhin freisteht die Leistung wie vertraglich vereinbart (Normenstand / Stand der Technik im Zeitpunkt Vertragsabschluss) zu erfüllen. Preissteigerungen bis zu 15% gelten als vom Vertragspartner akzeptiert.
2. Lieferfristen und -termine bzw Instandsetzungsfristen und -termine von Auto Stumptner sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe. Die Vereinbarung eines verbindlichen Termins hat im Geschäft mit Unternehmern schriftlich zu erfolgen.
3. Liefer-/Instandhaltungsfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss nicht jedoch vor Erfüllung aller dem Käufer obliegenden, technischen (zB Angebotsklarheit, Naturmaß) und kaufmännischen Voraussetzungen (zB Leistung der vereinbarten Anzahlung / Eröffnung eines Akkreditiv) zu laufen.
4. Alle Angebote von Auto Stumptner sind freibleibend. Werden an Auto Stumptner Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 14 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.
5. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder die Lieferung/Leistung durch Auto Stumptner zustande.
6. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich zu rügen. Im Unternehmergeschäft hat die Rüge schriftlich zu erfolgen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von Auto Stumptner bestätigten Inhalt zustande.
7. Der Vertragspartner wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass die gewillkürten Vertreter von Auto Stumptner nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Generell bedürfen solche Absprachen im Unternehmergeschäft der schriftlichen Bestätigung durch Auto Stumptner.
8. Angaben in Katalogen, Prospekten etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, so in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
9. Der Vertragspartner ist berechtigt, auf eigene Kosten Produktionsmuster anzufordern. Für den Fall, dass der Vertragspartner keine Produktionsmuster anfordert, gelten nicht
unerhebliche Abweichungen als „genehmigt“ und wurde eine besondere Ausführung nicht Vertragsinhalt. 
10. Zu den in Prospekten und Preislisten angeführten Verbrauchswerten (Normwerte bei festgelegten Messbedingungen) der KFZ wird hingewiesen, dass der tatsächliche Verbrauch in der Praxis zB je nach Fahrweise, technischem Zustand, nicht serienmäßigen An- und/oder Aufbauten, Fahrbahnbeschaffenheit und klimatischen Bedingungen von den Normwerten abweichen kann. 
11. Wurde eine in einem Garantie- oder Serviceheft umschriebene Garantie eingeräumt, so ist dies alleinige Grundlage für den Garantieumfang. Das allenfalls vorhandene Garantie- oder Serviceheft wird dem Vertragspartner bei Übergabe des KFZ ausgehändigt. Sollte eine Garantiezusage gemacht worden sein, umfasst diese keinesfalls Verschleißteile oder Schäden, die zB durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des KFZ entstanden sind. 
12. Wird das rechtswirksame Zustandekommen eines Vertrages bei einem gebrauchten KFZ von einer Ankaufsprüfung abhängig gemacht, kann der Vertragspartner mangels besonderer Vereinbarung bis zur Übernahme des KFZ nach zeitlicher Vereinbarung mit Auto Stumptner auf eigene Kosten durchführen lassen. Weicht das Ergebnis nicht bloß in unerheblichem Umfang vom vereinbarten Zustand ab, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Rücktritt zu erklären. 
13. Probefahrten dürfen nach vorheriger Vereinbarung mit Auto Stumptner durchgeführt werden. Auto Stumptner behält sich das Recht vor Probefahrten ohne Nennung von Gründen zu verweigern. Der Vertragspartner trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff/die erforderliche Energie des Probebetriebs und verpflichtet sich, das KFZ wieder getankt zu retournieren. 
14. Bei einem Unfall oder anderen Schadenseintritt mit dem KFZ sowie bei Diebstahl oder Beschlagnahme bei einer Probefahrt oder einem Ankaufstest verpflichtet sich der Vertragspartner Auto Stumptner unverzüglich zu informieren. Bei einem Unfall oder Schadenseintritt ist eine polizeiliche Unfallaufnahme herbeizuführen. Bei Diebstahl oder Beschlagnahme des KFZ hat der Kunde eine polizeiliche Anzeige durchzuführen und eine Kopie der Anzeige an Auto Stumptner zu übergeben. 
15. Notwendige Instandhaltungsarbeiten darf der Vertragspartner während der Probefahrt nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Auto Stumptner in einer anderen Werkstatt als der von Auto Stumptner bekanntgegebenen durchführen lassen. 
16. Der Vertragspartner haftet für sämtliche schuldhaft verursachte Schäden (einschließlich Diebstahl und Beschlagnahme) während der Probefahrt bzw des Ankaufstests. 
17. Soweit nicht anders vereinbart gilt für jede Probefahrt eine Verleihzeit von 1 Stunde. Wird die Verleihzeit überschritten haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die durch die Nichtrückgabe entstehen.
18. Wird Auto Stumptner mit der Instandsetzung beauftragt, erteilt der Vertragspartner die Berechtigung zu Probeläufen sowie Probe- und Überstellungsfahrten.
19. Auto Stumptner bewahrt ersetzte Altteile des Vertragspartners nur auf, wenn dies rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten verlangt wird. Wird dies nicht verlangt ist Auto Stumptner berechtigt, die ersetzten Altteile zu entsorgen. Allfällige Aufbewahrungs- sowie Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. 
20. Wird dem Vertragspartner für die Dauer der Instandsetzung ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, haftet der Vertragspartner für alle Schäden, die nicht von der KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich Auto Stumptner hinsichtlich etwaiger während der Dauer der Zurverfügungstellung angelasteter (Verkehrs)vergehen schad- und klaglos zu halten. 
21. Tauschpreise für vom Vertragspartner bereitgestellte Aggregate stehen unter der Voraussetzung, dass die Tauschaggreggate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und funktionsfähig sind. 

V. Lieferung, Gefahrenübergang
1. Die Lieferung von Waren erfolgt so nicht anderes vereinbart „ab Werk / ex works“ (iSd INCOTERMS 2010) am Sitz von Auto Stumptner. 
2. Der Vertragspartner oder der von ihm damit beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Auto Stumptner haftet weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wird von Auto Stumptner die Verpackung gesondert verrechnet und nicht zurückgenommen. 
3. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder dem von ihm damit beauftragten Dritten (zB Spediteur) übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Auto Stumptner selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an den Bestimmungsort durchführt. Eine Transportversicherung wird nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Vertragspartners abgeschlossen. 
4. Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn Auto Stumptner die Ware übersendet – die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Auto Stumptner vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Auto Stumptner behält sich das Eigentum gem dieser AGB vor, solange die Ware nicht voll bezahlt ist.

VI. Verzug
1. Im Falle eines von Auto Stumptner zu vertretenden Verzuges ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug (im Unternehmergeschäft schriftlich) eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50 % der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist mindestens jedoch 14 Tage nicht unterschreitet.
2. Der Vertragspartner ist bei Verzug von Auto Stumptner mit einer Teilleistung/Teillieferung nur dann zum Rücktritt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist im Sinne dieser Bestimmung berechtigt, wenn durch den bereits eingetretenen Verzug mit Teilleistungen/Teillieferung die fristgerechte (unter Hinzurechnung einer angemessenen Nachfrist im Sinne dieser AGB) Erfüllung der Gesamtleistung ausgeschlossen ist. Im Unternehmergeschäft ist der Vertragspartner von Auto Stumptner für die diesbezügliche Behauptung beweispflichtig.
3. Im Falle des von Auto Stumptner zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des Vertragspartners hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn Auto Stumptner oder deren Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden von Auto Stumptner ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1 % des Wertes der in Verzug befindlichen gesamten Lieferung oder Leistung, maximal jedoch 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4. Im Fall höherer Gewalt oder einer bei Auto Stumptner oder einen Zulieferer eintretenden Betriebsstörung (auch Streik), welche Auto Stumptner ohne Verschulden vorübergehend daran hindert, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich die Liefertermine und -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Haben derartige Störungen eine Verzögerung von mehr als 4 Monaten zur Folge, sind im Verbrauchergeschäft beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
5. Ist Auto Stumptner ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware endgültig nicht in der Lage, weil zB ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Auto Stumptner dem Vertragspartner gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Vertragspartner darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. 
6. Als Fall der nachträglichen wirtschaftlichen Unmöglichkeit gilt auch, wenn das Deckungsgeschäft nur zu einem Preis über dem ursprünglichen Nettoverkaufspreis möglich ist, der das Geschäft für Auto Stumptner unwirtschaftlich macht. 
7. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Auto Stumptner ungeachtet weiterer gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche berechtigt: 
- bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gem § 456 UGB zu verrechnen; 
- bei Verbrauchergeschäften: nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4 % p.a. zu verrechnen; 
- Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 je gerechtfertigten Betreibungsschritt; im Verbrauchergeschäft verpflichtet sich der Vertragspartner, sofern Auto Stumptner das Mahnwesen selbst betreibt, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 11,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 4,00 zu bezahlen. 
- ab dem Tag der Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung Zinseszinsen zu verlangen; 
- eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen. 
8. Auto Stumptner ist berechtigt, das nicht fristgerecht übernommene KFZ auf öffentlicher Verkehrsfläche abzustellen. Der Vertragspartner trägt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung.

VII. Gewährleistung
1. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Vertragspartner das KFZ in den Betrieb von Auto Stumptner zu überstellen. Die Kosten des Transports trägt der Vertragspartner.
2. Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von Auto Stumptner erbracht.
3. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen von Auto Stumptner insbesondere auch unbeweglichen Sachen oder durch Einbau unbeweglich gewordenen Sachen unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, trotz ordnungsgemäßer Prüfung unentdeckt gebliebene Mängel unverzüglich nach Erkennen, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Vertragspartner die Rüge, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f ABGB) nicht mehr geltend machen.
4. Die Gewährleistung ist unter Unternehmern ausgeschlossen und finden § 924 ABGB und § 933b ABGB keine Anwendung.
Verbraucherbestimmung: Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte KFZ beträgt 1 Jahr, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist, ansonsten 2 Jahre. 
5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von Auto Stumptner nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. 
6. Wurde von Auto Stumptner eine Garantiezusage abgegeben, so handelt es sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass Auto Stumptner für Mängel einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. 
7. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht im Einzelnen eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

VIII. Haftung
1. Im Verbrauchergeschäft haftet Auto Stumptner nicht für Schäden, die nicht zumindest grob fahrlässig von Auto Stumptner und/oder den Erfüllungsgehilfen verursacht wurden (Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden.
2. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet Auto Stumptner im Unternehmergeschäft nur für den Ersatz von Schäden, die Auto Stumptner und/oder die Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem vertraglichen Nettoentgelt, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Auto Stumptner in der Höhe von derzeit zumindest EUR 100.000,00 gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet Auto Stumptner im Unternehmergeschäft nicht. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
4. Schadenersatz- und Regressansprüche gegen Auto Stumptner (oder einen Gehilfen) sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bzw binnen 2 Jahre (absolut) gerichtlich geltend zu machen.
5. Übernimmt Auto Stumptner ein KFZ für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, wird für Schäden die am Reparaturgegenstand durch Steinschlag bei Probefahrten, Zustellung oder Abholung entstehen nicht gehaftet.
6. Der Kunde nimmt zu Kenntnis das Auto Stumptner als Werkstätte keinerlei Pflichten oder Gewährleistungen bezüglichen dem Verwahren und Schützen der übernommenen KFZ übernimmt. Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Auto Stumptner übernommene KFZ ungeschützt und im Freien parkt. Daher übernimmt Auto Stumptner keinerlei Haftung für sämtliche Schäden welche durch Wetter, Witterung, Natur, Zufall oder Drittparteien entstehen und verpflichtet sich nicht die übernommenen KFZ davor zu schützen.

IX. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1. Wenn der Vertragspartner nach Vertragsabschluss, ohne dass Auto Stumptner hierzu schuldhaft einen Anlass gegeben hat, von der weiteren Ausführung eines Vertrages Abstand nimmt oder die Aufhebung des Vertrages durch Auto Stumptner veranlasst, dass der Vertragspartner zB die erforderliche Mitwirkung des Bestellers oder die Bezahlung gelegter Rechnungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unterlässt, so ist vom Vertragspartner sofern Auto Stumptner nicht bereits mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen begonnen hat, im ersten Fall eine Pönale als Deckungsbeitragspauschale zur Abgeltung der Ansprüche von Auto Stumptner gem § 1168 ABGB in der Höhe von 20 % des vereinbarten Entgeltes (exkl USt) sowie die Kosten eines allfälligen Rücktransportes bereits gelieferter Ware zu zahlen, im den weiteren Fällen eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der gleichen Höhe zu leisten. Im Unternehmergeschäft bleibt das Recht auf Geltendmachung eines allenfalls die Deckungsbeitragspauschale/Vertragsstrafe übersteigenden Schadenersatz erhalten. 
2. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass diese Bestimmung auch im Verbrauchergeschäft gilt; Deckungsbeitragspauschale und Vertragsstrafe unterliegen im Verbrauchergeschäft dem richterlichen Mäßigungsrecht (§ 7 KSchG). 
3. Sofern Auto Stumptner bereits mit der Ausführung der beauftragten Arbeiten begonnen hat und/oder Deckungsgeschäfte abgeschlossen hat, sind Auto Stumptner zuzüglich zur Deckungsbeitragspauschale/Vertragsstrafe die bereits erbrachten Leistungen und/oder die eingegangenen Deckungsgeschäfte unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise zu vergüten. 
4. Auto Stumptner ist jedenfalls berechtigt, bei Aufträgen ab einem Nettosumme von EUR 500,00 eine Anzahlung von 40 % der Auftragssumme zu verlangen. Diese ist binnen 8 Tagen nach Erhalt der Bezug habenden Anzahlungsrechnung zu bezahlen. Sollte der Vertragspartner die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, trifft Auto Stumptner keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung. 
5. Bei größeren Auftragsvolumen (Angebotssumme größer als EUR 5.000,00) ist Auto Stumptner auch berechtigt, Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu legen, die zumindest je 10 % des gesamten Geschäftsvolumens umfassen. Im Verbrauchergeschäft ist dieses Recht von Auto Stumptner insoweit eingeschränkt, als vor Fertigstellung des Gewerkes gesamt höchstens über 75 % des vereinbarten Entgeltes Teilrechnungen gelegt werden dürfen. 
6. Der Vertragspartner ist im Unternehmergeschäft nicht berechtigt, behauptete Gegen-forderungen, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben werden, mit Forderungen von Auto Stumptner aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, die Gegenforderungen oder Mängel wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt. 
7. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne (bei Unternehmern: schriftliche) Zustimmung von Auto Stumptner abzutreten.

X. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht
1. Auto Stumptner steht wegen aller Forderungen aus Instandsetzungsaufträgen ein Zurückbehaltungsrecht am Reparaturgegenstand zu.
2. Die von Auto Stumptner gelieferte Ware bleibt solange im Eigentum, bis die Ware unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Vertragspartner seine aus diesem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat (Eigentumsvorbehalt).
3. Der Vertragspartner hat die von Auto Stumptner gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig für Auto Stumptner zu verwahren. Der Vertrags-partner ist nicht berechtigt über die Ware zu verfügen bzw Dritten daran ohne Zustimmung von Auto Stumptner Nutzungsrechte einzuräumen und trägt er das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
4. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Waren von Auto Stumptner ab. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Abtretung entweder in seinen Büchern zu vermerken oder den Schuldner über die Abtretung zu informieren.
5. Im Fall der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der gelieferten Ware erwirbt Auto Stumptner an den durch die Verarbeitung hergestellten Sachen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes der Waren zu den neu hergestellten Sachen.
6. Bei Lieferung von Waren in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der offenen Saldoforderung. 
7. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts räumt der Vertragspartner Auto Stumptner das Recht ein, den Standort der Ware zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts zu betreten.

XI. Sonstige Bestimmungen
1. Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden Auto Stumptner elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Vertragspartner erklärt dazu sein Einverständnis und nimmt dies zur Kenntnis. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gem Art 13 ff DSGVO sind unter www.auto-stumptner.at zu finden.
2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und sämtlichen auf diesen AGB basierenden Einzelverträgen wird im Unternehmergeschäft gem § 104 JN ausdrücklich die Zuständigkeit des sachlich am Sitz von Auto Stumptner in Bad Leonfelden in Betracht kommenden ordentlichen Gerichtes vereinbart.
3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Auto Stumptner in Bad Leonfelden.
4. Zwischen den Vertragspartnern wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz hat, eingeschränkt werden.
5. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
6. Im Unternehmergeschäft benötigen sämtliche von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen der Schriftform
7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Auto Stumptner Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Zustellungen von Auto Stumptner erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse.
8. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Fahrzeugpapiere Auto Stumptner zu.
9. Im Unternehmergeschäft benötigen sämtliche von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen der Schriftform.

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